2.2.3. Investitionsplanung

  

Investitionsplanung und Investitionsentscheidung stehen meistens in einer Wechselbeziehung. In einem ersten Schritt wird vor dem Hintergrund der Erfolgsplanung und der Finanzierungsmöglichkeiten ein Investitionsbudget festgelegt. In diesem Rahmen werden einzelne Projekte nach Prioritäten beschlossen, z.B. zunächst dringende Ersatzinvestitionen, die vielleicht schon im Vorjahr verschoben wurden. Die Planung wird geschlossen, wenn das Budget ausgeschöpft ist. Wird festgestellt, dass selbst die Investitionen mit höchster Priorität vom Budget nicht abgedeckt werden, muss auch eine Erhöhung des Investitionsbudgets erwogen werden.

  

Für jedes Projekt sollte eine Investitionsrechnung vorliegen, die den Nutzen darstellt und die Anschaffungskosten enthält. Bei Rationalisierungs- oder Erweiterungsinvestitionen, die nicht unter die erste Priorität fallen, würde sich die Rangfolge aus einer der Methoden ergeben, z.B. dem internen Zinsfuß oder der Rentabilität.

  

Die Investitionsplanung wirkt sich auf die Finanzplanung und auch auf die Erfolgsplanung aus, mindestens weil sich die zusätzlichen Abschreibungen auf den Gewinn auswirken.

  

Der Investitionsplan kann nicht nur aus einer Liste für das ganze Jahr bestehen. Es müssen die Projekte auch wegen der Finanzierung auf das Jahr verteilt werden. Dann geht es darum, jede Investition wie geplant umzusetzen, insbesondere den Kostenrahmen einzuhalten.

 

Weitere Informationen:

 

 

http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Finanzplanung/Investitionsplanung.html

 

 

 

http://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/investitionsplanung.php