2.5.1. Personalplanung

  

Als Personalplanung wird hauptsächlich die quantitative Planung verstanden, während die qualitative Planung als Personalentwicklung definiert wird. Die Personalplanung ist ein System aus Einzelplänen, das sich zur Personalbedarfsplanung verdichtet. Das kann z.B. wie folgt grafisch dargestellt werden: 

Abb. 22: Personalplanungssystem

 (Quelle: D. Lindner-Lohmann / F. Lohmann / U. Schirmer, Personalmanagement, 2. Aufl., Berlin / Heidelberg 2012, S. 22)

  

Der Personalbedarf kann hauptsächlich als Verdichtung aus der Einsatzplanung abgelesen werden, wenn dabei häufiger Engpässe festgestellt werden oder auffällt, dass ein Teil der Beschäftigten unterausgelastet ist. Ein wichtiger Einflussfaktor sind auch die Personalkosten, insbesondere wenn aus der Unternehmensplanung ein Druck zur Einsparung von Personalkosten entsteht. Nicht selten wird dann ein Personalabbau beschlossen, bevor sich Rationalisierungsmaßnahmen bei der Einsatzplanung auswirken. Die Personalplanung folgt im Wesentlichen folgendem Schema:

  

     Soll-Personalbedarf am Planungshorizont tx = Brutto-Personalbedarf

      ./. Ist-Personalbestand im Planungshorizont t0

      + Personal-Abgänge im Planungshorizont von t0 bis tx

      ./. Zugänge im Planungshorizont von t0 bis tx

      = Netto-Personalbedarf       (noch zu deckender Personalbedarf / noch abzubauender Freistellungsbedarf)

  

Nach § 90 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. § 92 Abs. 1 BetrVG konkretisiert diese Pflicht: „Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.“