2.5.6. Aus- und Weiterbildung

  

Die betriebliche Aus- und Weiterbildung ist im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung und -entwicklung zu sehen. Langfristig ist es billiger, Nachwuchs auszubilden und den beruflichen Aufstieg zu begleiten, als Personal von Konkurrenten abzuwerben. Es wird eine Verbundenheit mit den Arbeitnehmern erzeugt und eine Hemmschwelle aufgebaut, wegen einer geringfügig höheren Bezahlung den Arbeitsplatz zu wechseln. Weiter kann auf die Ausbildungsinhalte Einfluss genommen werden, so dass diese auch auf die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigen.

  

Die Berufe und die Inhalte der Berufsausbildung werden in staatlichen Ausbildungsordnungen geregelt. Die Administration liegt bei den Kammern, insbesondere den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern. In den dualen Ausbildungen besuchen die Auszubildenden Berufsschulen, in denen auf die Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereitet wird. Es gibt auch duale Studiengänge, in denen der Abschluss des Ausbildungsberufs (z.B. Gesellenprüfung) durch einen Studienabschluss und die Berufsschule durch eine Hochschule ersetzt wird. Auch Fortbildungsprüfungen, z.B. die Meisterprüfung im Handwerk, werden von den Kammern organisiert und sind Prüfungsordnungen geregelt. Ein Unternehmen, das seine Auszubildenden nach der Lehre übernimmt und ihnen sogar eine Perspektive anbietet, sie auf dem Weg zu einem Fortbildungsabschluss zu begleiten, wird sie mindestens für die zur Zulassung zur Prüfung geforderte Berufspraxis und meistens auch darüber hinaus an sich binden.